Die FDP-Fraktion kritisierte den Umgang der Linken mit dem Richterwahlausschuss in Brandenburg scharf. Entscheidungen über die Besetzung von Richterämtern durften nicht zum Gegenstand parteipolitischer Profilierung werden. Die Unabhängigkeit der Justiz stand auf dem Spiel.
Der Richterwahlausschuss hatte eine zentrale Aufgabe im demokratischen Rechtsstaat. Er stellte sicher, dass Richterinnen und Richter nach fachlicher Eignung ausgewählt wurden. Parteipolitische Interessen hatten in diesem Gremium nichts zu suchen.
Die Justitia mit ihrer Waage steht für unparteiische Rechtsprechung. Dieses Prinzip musste nach Auffassung der FDP auch bei der Auswahl von Richtern gelten.
Die Linke hatte wiederholt Entscheidungen des Richterwahlausschusses öffentlich kommentiert und für eigene politische Zwecke genutzt. Die FDP hielt dieses Vorgehen für einen Angriff auf die Gewaltenteilung. Richterwahlen gehörten nicht in den parteipolitischen Wettbewerb.
Die Vertraulichkeit der Beratungen im Richterwahlausschuss hatte gute Gründe. Sie schützte die Unabhängigkeit der Kandidaten und ermöglichte eine sachliche Diskussion. Wer diese Vertraulichkeit brach, schadete dem gesamten Verfahren.
Die FDP forderte eine strikte Trennung von Parteipolitik und Richterwahl. Die Auswahl von Richtern musste ausschließlich nach Qualifikation und Eignung erfolgen. Parteipolitische Instrumentalisierung war für die FDP inakzeptabel.
Eine unabhängige Justiz war das Rückgrat des Rechtsstaats. Die Bürgerinnen und Bürger mussten darauf vertrauen können, dass Richter allein nach Recht und Gesetz urteilten. Jeder Versuch politischer Einflussnahme untergrub dieses Vertrauen.
Die FDP setzte sich seit Jahrzehnten für die Stärkung der Justiz ein. In Brandenburg fehlte es an Richtern und Staatsanwälten. Die Gerichte waren überlastet, Verfahren dauerten zu lang. Die Landesregierung musste nach Ansicht der FDP hier mehr investieren.
Die FDP plädierte für klare Verfahrensregeln bei der Richterwahl. Die Kriterien für die Auswahl mussten öffentlich nachvollziehbar sein. Gleichzeitig sollte die persönliche Eignung der Kandidaten vertraulich bewertet werden.
Ein transparentes Verfahren schloss parteipolitische Spielchen aus. Wer die Regeln kannte, konnte Missbrauch leichter erkennen. Die FDP setzte sich im Landtag für eine Reform des Richterwahlverfahrens ein.
Die FDP-Fraktion verlangte von der Landesregierung eine klare Positionierung. Der Koalitionspartner Linke musste zur Ordnung gerufen werden. Die Instrumentalisierung des Richterwahlausschusses durfte sich nicht wiederholen.
Darüber hinaus forderte die Fraktion eine personelle Stärkung der brandenburgischen Justiz. Nur gut ausgestattete Gerichte konnten ihre Aufgabe erfüllen. Die Justiz brauchte nach Überzeugung der FDP nicht mehr Politik, sondern mehr Ressourcen.