Antrag der FDP-Fraktion "Landnutzungspolitik für die Entwicklung und den Erhalt ländlicher Regionen gemeinsam denken, konkrete Umsetzung ermöglichen, dem Land dienen!"
Drucksache 5/4764
Der Landtag stellt fest:
1. Land- und Forstwirtschaft, Gartenbau, Jagd und Fischerei sind wichtige Er-werbs- und Einkommensquellen in den ländlichen Räumen Brandenburgs sowie tragende Säulen für die Lebensfähigkeit ländlicher Gebiete.
2. Die von der EU, vom Bund und vom Land der Landwirtschaft gewährten Transferzahlungen haben seit 1990 zu nachhaltigen, stabilen und vielfältigen Agrarstrukturen geführt, die allen Rechts- und Bewirtschaftungsformen gleichrangige Entwicklungsmöglichkeiten gewähren. In Brandenburg darf es keine Benachteiligung oder Einschränkung einzelner Rechts- und Bewirtschaftungsformen geben. Die Einführung von Degression und Kappungsgrenzen bei Förderprogrammen sind abzulehnen.
3. Die Landespolitik ist darauf auszurichten, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in den landwirtschaftlichen Berufen auch künftig gewährleistet bleibt und eine familienfreundliche Infrastruktur auch in ländlichen Regionen Brandenburgs flächendeckend vorgehalten werden kann. Hierzu gehören neben einer qualitativ und quantitativ guten Versorgung von Kindern und pflegebedürftigen Personen auch Arbeitsplätze, die den arbeitenden Menschen ein Leben ohne zusätzliche staatliche Lohnersatzleistungen ermöglichen.
4. Das Ziel der Landespolitik ist eine flächendeckende Landbewirtschaftung.
5. Eine den regionalen und örtlichen Bedingungen angepasste umweltgerechte Landnutzung ist zu sichern und zu unterstützen. Die Entwicklung neuer Erwerbsfelder u. a. im Tourismus, in der Direktvermarktung, im Anbau und in der Verarbeitung von nachwachsenden Rohstoffen und in der Natur- und Landschaftspflege ist zu fördern.
6. Brandenburg nimmt im ökologischen Landbau mit gegenwärtig über zehn Prozent Flächenanteil im bundesweiten Vergleich einen Spitzenplatz ein. Es sind weiterhin Maßnahmen zu unterstützen, um die steigende Nachfrage nach regional erzeugten und verarbeiteten Lebensmitteln, nach Bio-Produkten und gentechnikfrei hergestellten Agrarprodukten zufriedenzustellen.
7. Die Inanspruchnahme von Freiflächen ist zu reduzieren. Der Flächenver-brauch bei Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen zu Lasten der Land- und Forstwirtschaft ist deutlich zu verringern.
8. Beim Ausgleich von Eingriffen in die Natur soll das Ersatzgeld anderen Kom-pensationsmaßnahmen gleichgestellt werden beziehungsweise bei gesell-schaftlich gewünschten Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien gänzlich entfallen.
9. Die nachhaltige und erfolgreiche integrierte Entwicklung der ländlichen Räume bleibt prioritäres Politikziel und muss sich zukünftig noch stärker an den Erfordernissen des demografischen Wandels ausrichten. Das erfordert die Mitwirkung und Entscheidung der Menschen für flexible und regional angepasste Lösungen. Bisherige Strukturen, Abläufe, Normen und Standards, Finanzierungsmodelle und Verantwortlichkeiten wollen wir auf den Prüfstand stellen, um neue Angebotsformen und effizientere Organisationsstrukturen hervorzubringen. Kommunale Konkurrenzen bei der Einwerbung von Fördermitteln sollen durch kommunale Kooperationen abgelöst werden.
10. Ziel ist ebenso eine konsequente Verbraucherschutzpolitik, die über die Information und Kennzeichnung von Produkten oder Dienstleistungen die bewusste Konsumentenentscheidung ermöglicht.
11. Brandenburg war in den letzten Jahren von zahlreichen Hochwasserereignissen betroffen, die große Schäden verursacht haben. Der Landtag setzt sich dafür ein, dass in den hochwassergefährdeten Gebieten des Landes durch Ausnutzung aller Möglichkeiten wie technische Schutzmaßnahmen und Management weitere erhebliche Verbesserungen im Hochwasserschutz erreicht werden.
12. Klimaschutz und Naturschutz dienen dem Erhalt natürlicher Ressourcen. Der Landtag setzt sich dafür ein, dass die Nutzung erneuerbarer Energiequellen in Schutzgebieten grundsätzlich möglich ist.
Zur Umsetzung dieser Ziele wird die Landesregierung aufgefordert:
zu 1: Rahmenbedingungen zu schaffen, die Erwerbsbetrieben in der Landnutzung eine nach ökologischen, sozialen und ökonomischen Gesichtspunkten nachhaltige Bewirtschaftung im Land Brandenburg ermöglichen. Dafür sind die Landnutzungsarten innerhalb der zu erarbeitenden Nachhaltigkeitsstrategie sowie bei deren Umsetzung in den Fokus aller Überlegungen zu stellen und jegliche Benachteiligungen abzubauen. Die agrarische Forschung und Aus-, Fort- und Weiterbildung ist auf hohem Niveau zu erhalten. Dafür sollen Bedingungen geschaffen werden, die es ermöglichen, dass neue Erkenntnisse aus den agrarrelevanten Bereichen stärker den Weg in die Praxis finden. Im Zuge dessen ist das Versuchswesen in den Bereichen der Landnutzung zu erhalten und weiterhin auf gleichem Niveau fortzuführen. Die Landesregierung erklärt die bestehenden Institute des agrarischen Versuchswesens zu mit der Umsetzung von Pflichtaufgaben beauftragten Einrichtungen und leitet dem Landtag bis zum Ende des dritten Quartals 2012 die zur Sicherstellung dieses Status notwendigen gesetzlichen Änderungsanträge zur Befassung zu.
zu 2: den durch den Landtag beschlossenen Antrag „Die Potenziale der Agrarwirt-schaft gesamtgesellschaftlich für Brandenburg nutzen und die unternehmerische Landwirtschaft in den Fokus stellen“ (Drucksache 5/4072) umzusetzen und sich auf Bundesebene und insbesondere gegenüber der Europäischen Union gegen die Kappung der Direktzahlungen wie auch gegen die Einführung von Degression einzusetzen.
zu 3: durch die Bereitstellung und Umschichtung entsprechender Mittel das Be-treuungsangebot für Kinder unter und über drei Jahren weiter auszubauen und den Bedarfen der Eltern anzupassen. Im Bereich der Pflege ist das Prinzip „ambulant vor stationär“ konsequent zu verfolgen. Die Unterstützung von Einrichtungen zur Tagespflege soll neben der Pflege im häuslichen Umfeld eine wichtige Ergänzung sein, um Angehörigen das Nebeneinander von Pflege und Beruf zu ermöglichen.
Durch flexible Angebote und Strukturen soll die gesundheitliche Versorgung in der Fläche Brandenburgs auch künftig gesichert werden. Das zum 1.1.2012 in Kraft getretene Versorgungsstrukturgesetz ermöglicht den Betrieb von Arztpraxen auch außerhalb des Wohnbereiches des Arztes. Durch die Einrichtung von Tages-Praxen in Kleinstädten und Dörfern oder die Unterstützung von Anruf-Linien-Bussen sowie von Bürgerbussen und anderen ehrenamtlichen Engagements können Menschen zum nächstgelegenen medizinischen Versorgungszentrum befördern werden. Damit kann die Attraktivität des ländlichen Raumes mittelfristig gesichert werden.
Mit der kürzlich beschlossenen Reform der landwirtschaftlichen Sozialversicherung sind zudem die sozialen Sicherungssysteme für die Landwirte und ihre Familien zukunftssicher gestaltet worden.
zu 4: anzuerkennen, dass der Anteil der unter Totalschutz stehenden Fläche des Landes Brandenburg gegenwärtig bereits deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegt. Das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz stellt daher mit sofortiger Wirkung alle Aktivitäten ein, die zur weiteren Ausweisungen von gesetzlichen Totalreservatsflächen führen könnten. Der heutige Anteil an solchen Flächen wird als verbindliche Obergrenze im Rahmen der Novelle des Gesetzes zur Bereinigung des Brandenburgischen Naturschutzrechts gesetzlich festgeschrieben. Die Ausweisung weiterer Flächen darüber hinaus unterstützt die Landesregierung nur noch dann, wenn diese auf einer freiwilligen Selbstverpflichtung des Eigentümers basieren. Ferner setzt die Landesregierung im Rahmen der Novelle des Gesetzes zur Bereinigung des Brandenburgischen Naturschutzrechts den Grundsatz um, dass Einschränkungen für die Landnutzung im Rahmen von Schutzgebietsausweisungen im keinem Fall über die Verpflichtungen hinaus erfolgen dürfen, die sich aus übergeordneter Gesetzgebung des Bundes und/oder der EU ergeben.
zu 5: die an den regionalen und örtlichen Bedingungen angepasste umweltgerechte Landnutzung zu sichern und die Entwicklung neuer Erwerbsfelder u. a. im Tourismus, in der Direktvermarktung, im Anbau und in der Verarbeitung von nachwachsenden Rohstoffen in der Natur- und Landschaftspflege zu unterstützen. Dazu ist u.a. der Neuaufbau des „Clusters Ernährungswirtschaft“ konsequent zu betreiben. Die Clusterarbeit ist dafür nicht bei der ZAB, sondern beim Brandenburger Ernährungsnetzwerk anzusiedeln. Die erfolgreich aufgebaute Zusammenarbeit des Brandenburger Ernährungsnetzwerkes im Rahmen des Clusters ist zu vertiefen und auszubauen.
zu 6: der Landwirtschaft weiterhin die unternehmerische Freiheit einzuräumen, auf aktuelle Nachfragetrends zu reagieren. Es sind Maßnahmen zu unterstützen, die den Anteil von brandenburgischer Bio-Ware am deutschen und insbesondere am Berliner Markt erhöhen ohne jedoch die konventionelle Landwirtschaft zu benachteiligen.
zu 7/8:darauf hinzuwirken, dass Umweltvorhaben nicht zu Lasten einer funktionie-renden Landwirtschaft durchgeführt werden und der Flächenverbrauch bei Aus-gleichs- und Ersatzmaßnahmen deutlich verringert wird. Dazu leitet die Landesregierung dem Landtag bis zum Ende des vierten Quartals 2012 die notwendigen gesetzlichen Änderungsanträge zur Befassung zu, die sicherstellen, dass Ersatzzahlungen zukünftig der Regelfall werden und allen anderen Kompensationsmaßnahmen gleichgestellt sind. Darauf aufbauend ist eine rechtliche wie operative Grundlage zu schaffen, mit der Ersatzzahlungen zukünftig in den Kapitalstock einer oder mehrerer Stiftungen eingehen, um aus den Zinserträgen die nachhaltige Förderungen von Projekten im ländlichen Raum umzusetzen.
zu 9: keine verfrühten Festlegungen zur Zukunft von kommunalen Gebietsstrukturen oder der Landesverwaltung zu treffen, bevor die Enquete-Kommission des Landtags "Kommunal- und Landesverwaltung - bürgernah, effektiv und zukunftsfest - Brandenburg 2020" zur Verwaltungsreform Ergebnisse vorlegt. Bevor Entscheidungen zur Verwaltungsreform getroffen werden, müssen unter Mitwirkung der Menschen flexible und regional angepasste Lösungen gefunden werden, wie Kommunen untereinander kooperieren können. Dies ist Aufgabe der Enquete-Kommission.
zu 10: im Rahmen ihrer Verbraucherschutzpolitik darauf hinzuwirken, dass jede Art von Produkten – angefangen bei Lebensmitteln über Versicherungen bis hin zu Finanzdienstleistungen – für alle Bevölkerungsgruppen verständlich und deren Inhalte nachvollziehbar sind. Die derzeit in der Erarbeitung befindliche Verbraucherschutzstrategie des Landes Brandenburg ist mit klaren Zielen zu versehen und mit konkreten Maßnahmen so zu untersetzen, dass durch sie umfassende Verbraucherbildungs- und Aufklärungsangebote ermöglicht werden. Bei der Tierhaltung ist die Einhaltung strenger Qualitätsstandards zu gewährleisten.
zu 11: zur Abwendung von Hochwassergefahren die Schaffung eines Landesbetriebes für Hochwasserschutz zu prüfen, welcher durch Strukturreformen im Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz und die hierdurch frei werdenden personellen und finanziellen Kapazitäten ausfinanziert werden soll. Darüber hinaus sind am Beispiel Bayerns orientiert Maßnahmen für ein nachhaltiges Bibermanagement einzuleiten. Das bisherige einzelfallbezogene Bibermanagement ist dahingehend zu modifizieren, dass sämtliche Management-Aufgaben in einer „Biber-Verordnung“ zusammengefasst werden, die Rechtsicherheit schafft und die mindestens folgende Punkte beinhalten soll:
a) die Möglichkeit des Nachstellens, des Fangs und der Tötung des Bibers im Zeit-raum vom 1. September bis zum 15. März,
b) die Vorhaltung flächendeckender Beratungsstrukturen für von durch Biberschä-den betroffene Landwirte und Anwohner mit dem Ziel, die Akzeptanz des Bibers in Brandenburg zu steigern sowie
c) die Einrichtung eines Härtefall-Fonds zur Regulierung von durch Biber verursachte Schäden. Für dessen Ausstattung sind die Mittel des Großtrappenschutzes umzuwidmen.
zu 12: Im Rahmen der Erarbeitung der Energiestrategie 2030 des Landes Branden-burg sowie der Beratung des Entwurfes des Gesetzes zur Bereinigung des Branden-burgischen Naturschutzrechts die rechtlichen Voraussetzungen für den Betrieb von Energieanlagen (Windenergieanlagen, Energiefreileitungen) auch in Vogelschutzgebieten und Nutzwäldern zu schaffen. Darüber hinaus ist dem Landtag mit der Energiestrategie 2030 auch ein Konzept vorzulegen, aus dem hervorgeht, wie das Land Brandenburg die für die Förderung erneuerbarer Energien benötigten zwei Prozent der Landesfläche bereitzustellen gedenkt.
Begründung:
Am 24. Januar dieses Jahres hat die SPD-Fraktion des Landtages ein Positionspa-pier veröffentlicht, das in weiten Teilen zutreffende und wünschenswerte Zielformulierungen für die Entwicklung und den Erhalt der ländlichen Regionen des Landes beinhaltet. Unverständlicherweise beinhaltet das Papier für die Umsetzung der benannten Ziele keine konkreten Handlungsanweisungen für die Landesregierung. Der vorliegende Antrag übernimmt die in der Zusammenfassung des Papieres benannten 12 Zieldefinition annähernd wörtlich und untersetzt sie mit konkreten Handlungsanleitungen. Die Umsetzung der von der SPD-Fraktion benannten Zielfelder wäre ein nachhaltiger und wünschenswerter Beitrag zur Entwicklung und zum Erhalt der ländlichen Räume. Es liegt im übergeordneten Interesse des Landes, dass das Papier eine Umsetzung erfährt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die eingangs benannten 12 Punkte weitgehend wörtlich dem „Positions- und Diskussionspapier der SPD-Landtagsfraktion Brandenburg für eine sozialdemokratische Agrarpolitik zur Entwicklung und den Erhalt ländlicher Regionen“ entnommen sind. Diese Entnahme erfolgt weder zufällig noch in der Absicht, den entsprechenden Text zu plagiieren, sondern in der Absicht der politischen Förderung der benannten Ziele.