Finanzielle Zuwendungen an soziale Einrichtungen
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Neben den Städten und Gemeinden, die per gesetzlichen Auftrag Menschen in sozialen Notsituationen helfen, gibt es in Brandenburg viele soziale Einrichtungen, die Bedürftigen helfen. Diese Einrichtungen werden größtenteils von freien Trägern und von dem ehrenamtlichen Engagement der Bürger getragen. Mit großem Aufwand wird dabei Hilfe u. a. bei der Obdachlosenprävention, der Schuldnerberatung, und der Betreuung Hilfebedürftiger allgemein geleistet. Des Weiteren bieten diese Einrichtungen oft auch ein Mittagessen gegen einen kleinen Beitrag an. Die Gelder für diese sozialen Einrichtungen, die in jeder Gemeinde einen wichtigen Beitrag im Bereich der Sozialhilfe leisten, sind oft sehr knapp bemessen. Neben den Mitteln des jeweiligen Trägers erhalten diese Einrichtungen oftmals Zuschüsse aus öffentlicher Hand, vorwiegend aus den Haushalten der jeweiligen Kommune oder des Landkreises.
Daher frage ich die Landesregierung:
1. Werden solche oben beschriebenen sozialen Einrichtungen in freier Trägerschaft direkt vom Land bezuschusst?
a. Wenn ja, auf welche Einrichtungen sind diese Mittel verteilt?
b. Aus welchen Einnahmen des Landes stammen die Mittel für diese sozialen Einrichtungen? (Bitte Haushaltstitel nennen)
2. Werden soziale Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft von Kommunen oder Landkreisen vom Land bezuschusst? (Wenn ja, Zuschüsse bitte nach Landkreisen/kreisfreien Städten und Gemeinden aufschlüsseln)
3. In welcher Höhe erhalten die freien Träger im Bereich der Sozialhilfe Zuschüsse aus dem Landeshaushalt und wie haben sich diese seit dem Jahr 2006 entwickelt? (Bitte aufschlüsseln nach Trägervereinen und Landkreisen/kreisfreien Städten).



